Infos für Schulen

Die Schulleitungen im Kanton Schwyz werden jeweils nach den Sommerferien eingeladen, die Wahlen für die neue Legislatur des Schwyzer Kinderparlaments durchzuführen. Die Legislatur der Parlaments orientiert sich am Schuljahr, die Kinder werden für jedes Schuljahr neu gewählt. Pro Gemeinde werden zwei Kinder ins Kinderparlament entsendet, bevorzugt ein Mädchen und Junge. So können wir sicherstellen, dass im Parlament beide Geschlechter gleich stark vertreten sind.

Grundsätzliches

  1. Die politischen Gemeinden des Kantons Schwyz bilden die Wahlkreise des Kinderparlaments.
  2. Jede Gemeinde stellt zwei Parlamentarierinnen und Parlamentarier.
  3. Wählbar sind alle Kinder von der 5. oder 6. Primarklasse, die in einer bestimmten Gemeinde die Schule besuchen und die sich in einer Zweierkandidatur dafür bewerben.
  4. Die Amtsdauer beträgt ein Schuljahr mit zwei Sessionen.
  5. Amtierende Kinderparlamentarier sind für weitere Legislaturen wählbar.

Initiierung

Nach den Sommerferien werden die Schulleitungen des Kantons Schwyz vom Chindernetz Kanton Schwyz aufgefordert, in ihrer Gemeinde die Wahlen durchzuführen. Die Organisation und Art der Durchführung wird bewusst den Schulen überlassen. Eine Integration in den Unterricht (zum Beispiel im Fach «Mensch und Umwelt») wird sehr begrüsst. Das Chindernetz unterstützt bei Bedarf Schulen und Lehrpersonen bei der Durchführung der Wahl.

Verantwortliche Person

Das Chindernetz schreibt die Schulleitungen an, was aber nicht ausschliesst, dass diese die Verantwortlichkeit für die Wahlen in der Schulgemeinde delegieren kann, beispielsweise an eine Lehrperson oder Person der Schulsozialarbeit. Wichtig ist, dass zusammen mit der Anmeldung der gewählten Kinderparlamentarier der Kontakt der verantwortlichen Person an das Chindernetz gemeldet wird.

Anmeldung

Die Anmeldung der zwei gewählten Kinder erfolgt via Webformular auf dieser Website. Die exakte Webadresse für die Anmeldung wird den Schulleitungen mit der Einladung mitgeteilt.

Folgende Angaben werden bei der Anmeldung von den Kindern benötigt: Name, Jahrgang, Wohnadresse, T-Shirt-Grösse und – falls vorhanden – Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Beispiel für das Wahlprozedere

  1. Alle Klassenlehrpersonen der 5. und 6. Primarklasse laden die Schülerinnen und Schüler ein, für das Kinderparlament zu kandidieren.
  2. Die Kandidaturen haben als Zweiervorschlag zu erfolgen. Ein Zweiervorschlag kann klassenübergreifend sein, sollte sich wo möglich aber auf Schüler desselben Schulhauses beschränken.
  3. Die Schulleitung oder für die Wahl verantwortliche Lehrperson stellt eine Übersicht aller Zweierkandidaturen zusammen und eröffnet die Wahl. Die Wahl erfolgt geheim mittels Urnensystem.
  4. Jedes Kinder der 5.und 6. Primarklasse erhält einen Wahlzettel. Pro Wahlzettel ist eine Zweierkandidatur eindeutig zu bezeichnen.
  5. Falls sich nur eine Zweierkandidatur zur Wahl stellt, wird diese in stiller Wahl, das heisst ohne eigentliche Urnenabstimmung, gewählt.
  6. Die Schulleitung oder für die Wahl verantwortliche Lehrperson zählt die Stimmen aus. Dafür kann auch eine Wahlkommission gebildet werden.
  7. Diejenige Zweierkandidatur eines Schulhauses, die am meisten Stimmen hat, wird für die zweite Wahlrunde der gesamten Gemeinde nominiert. Falls eine Gemeinde nur über ein Schulhaus verfügt, gilt die Zweierkandidatur mit der grössten Stimmenzahl als gewählt.
  8. Falls Schulhaus übergreifend keine Wahl statt finden soll, kann derjenige Zweiervorschlag ermittelt werden, der im Verhältnis zur Grösse des Schulhauses am meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte.
  9. Information der gewählten Kinder in der Schule sowie Anmeldung der zwei gewählten Kinder via Webformular für das Schwyzer Kinderparlament.