Bericht zur Session vom 18. Mai

Am 18. Mai 2016 traf sich das Schwyzer Kinderparlament zur Frühlingssession. Die Kinder diskutierten über Partizipation und Meinungsfreiheit. Und sie nannten ihre Wünsche diesbezüglich.  

An der Session im letzten Oktober hat das Kinderparlament das Recht auf freie Meinungsäusserung (Artikel 13) als wichtigstes Recht der UN-Kinderrechtskonvention bestimmt. Gemeinsam mit dem verwandten Recht auf Mitwirkung (Artikel 12) bildete dieses den thematischen Schwerpunkt der Frühlingssession. Als Gast durfte das Parlament den Schwyzer Kantonsratspräsidenten Adrian Oberlin (SVP, Wangen) begrüssen.

Als Einstimmung aufs Thema hielt der Kommunikations- und Politexperte Iwan Rickenbacher ein Referat und bezog dabei die Meinungen der Kinder aktiv mit ein. Anschliessend debattierten die Kinderparlamentarierinnen und Kinderparlamentarier in der Gruppe und im Plenum darüber, wie und wo sie ihre Meinung sagen und mitwirken können. Dabei kam klar hervor, dass für sie die Familie zentral ist: In diesem Rahmen können sie ihre Gedanken äussern, diskutieren, mitbestimmen und mitwirken.

Dem Schwyzer Kinderparlament ist es aber auch wichtig, ausserhalb der Familien Anlaufstellen und Institutionen zu haben, die den Kindern ein offenes Ohr schenken oder dank dieser die Kinder ihre Anliegen einbringen können. Deshalb stimmten die Kinder darüber ab, welche Einrichtungen und Anpassungen sie wünschten, um noch besser ihr Recht auf  freie Meinungsäusserung und Mitwirkung wahrnehmen zu können.

Das wünscht sich das Schwyzer Kinderparlament:

Schulsozialarbeit in jeder Schulgemeinde: Die Schulsozialarbeit ist ein Beratungsangebot für Schulhäuser und Kindergärten. Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrpersonen sowie weitere Personen und Fachstellen können sich mit ihren Anliegen melden.

Klassenrat für jede Klasse: Der Klassenrat bestimmt mit, wohin die Schulreise geht, interveniert bei Problemen innerhalb der Klasse usw.

Schülerrat für jedes Schulhaus: Der Schülerrat besteht aus Schülerinnen und Schülern verschiedener Klassen eines Schulhauses. Er gestaltet aktiv die Schulhauskultur mit und übernimmt Verantwortung für das Zusammenleben.

Wahl- und Stimmrecht ab 16 Jahre: Das Schwyzer Kinderparlament äusserte den Wunsch, dass Jugendliche früher abstimmen und wählen können. Es entbrannte eine angeregte Diskussion, ob das Wahl- und Abstimmungsrecht gar auf 14 Jahre heruntergesetzt werden soll. Die Mehrheit votierte schliesslich für ein ahl- und Stimmrecht ab 16 Jahren.

Schulsprecher für jedes Schulhaus: Ähnlich wie der Schülerrat setzt sich auch eine Schulsprecherin oder ein Schulsprecher für die Anliegen der Kinder innerhalb des Schulhauses ein.

Kinderrat in jeder Gemeinde: Der Kinderrat bringt die Anliegen der Kinder in die politische Diskussion ein, gestaltet das Gemeindeleben aktiv mit – und wir auch aktiv von den Behörden bei Geschäften, welche Kinder betreffen, miteinbezogen.

Im Anschluss an die Abstimmung stellten Carina Betschart und Fabian Auf der Maur vom Vorstand des Jugendparlaments Schwyz die Möglichkeiten zur Partizipation für Jugendliche vor.

Bilder

Medienberichte

Kinderparlament wünscht sich das Stimmrecht schon ab 16 Jahren
Bote der Urschweiz vom 19. Mai 2016 –  PDF (740 KB)

Veröffentlicht von

Yvonne Anliker

ist im Vorstand der IG Schwyzer Kinderparlament für die Pflege der Mitgliedschaften und des Netzwerks zuständig.