Vom 25. bis 28. April diskutiert der Nationalrat während der Sondersession verschiedene Geschäfte, die auch die Kinderrechte betreffen:
- Besteht der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung so gilt heute bereits für einige Fachpersonen eine Art Meldepflicht. Diese soll mit einem neuen Gesetz auf alle Fachpersonen ausgeweitet werden, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.
- Die parlamentarische Initiative «Zwei Wochen über die EO bezahlten Vaterschaftsurlaub» wird beraten. Dieser Vorstoss will die Grundlagen schaffen, damit Vätern nach der Geburt des eigenen Kindes einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub erhalten können.
- Die «Wiedergutmachungsinitiative» fordert die Schaffung eines Fonds in der Höhe von 500 Millionen Franken für so genannte Verdingkinder und Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981.
Quelle und weitere Informationen: Netzwerk Kinderrechte Schweiz