Herbstsession: Eltern für jedes Kind ist wichtigstes Kinderrecht

Das Schwyzer Kinderparlament traf sich am Mittwoch, 21. November 2018, zur ersten Session der neuen Legislatur. Nach einer ausführlichen Debatte bestimmten die rund 60 Kinderparlamentarierinnen und Kinderparlamentarier das für sie wichtigste Kinderrecht: Für Kinder ist es sehr wichtig, Eltern zu haben, die ihnen beistehen.

Angereist aus dem ganzen Kanton

Der Kantonsratssaal im Rathaus in Schwyz war am Mittwochnachmittag, 21. November 2018, Sitzungsort des Schwyzer Kinderparlaments. Die rund 60 Kinder aus dem ganzen Kanton Schwyz wurden in der Schule auserkoren, ihre Gemeinde im laufenden Schuljahr im Schwyzer Kinderparlament zu vertreten.

So trafen sich die Kinderparlamentarierinnen und Kinderparlamentarier zur ersten Session der neuen Legislatur. Geleitet wurde die Sitzung von der fünfköpfigen Ratsleitung, bestehend aus sechs Schülerinnen, die im vergangenen Jahr als Parlamentarierinnen im Schwyzer Kinderparlament sassen.

Kinderrechte im Mittelpunkt

Thema der Parlamentssitzung war die UN-Kinderrechtskonvention. Désirée Zaugg vom Kinderhilfswerk UNICEF brachte den Kinderparlamentariern den Inhalt der Konvention mit einem kurzweiligen Referat näher.

Im Anschluss debattierten die Kinder lebhaft und engagiert über die verschiedenen Kinderrechte. Jedes Kind hatte die Gelegenheit, sich für das aus seiner Sicht wichtigste Kinderrecht stark zu machen. Mit beherzten Voten und teilweise überraschenden Argumenten versuchten die Schülerinnen und Schüler ihre Parlamentskollegen von ihrer Meinung zu überzeugen.

Drei Artikel der UN-Kinderrechtskonvention

Schliesslich schritt das Parlament zur Abstimmung. Die Mehrheit der Kinderparlamentarier sprach sich dafür aus, dass es für jedes Kind auf dieser Welt sehr wichtig ist, Eltern zu haben, die sich liebevoll kümmern, sich sorgen und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dieses Recht wird in der UN-Kinderrechtskonvention in folgenden drei Artikeln ausformuliert:

  • Eltern stehen ihren Kindern bei (Art. 5: Führung des Kindes und Entwicklung seiner Fähigkeiten)
  • Wenn Kinder von ihren Eltern getrennt leben (Art. 9: Trennung von Eltern)
  • Kinder sollen mit der Familie zusammen sein (Art. 10: Familienzusammenführung)

Die Frühlingssession des Schwyzer Kinderparlaments findet am Mittwoch, 24. April 2019 im Rathaus in Schwyz von 14:00 bis 17:00 Uhr statt. Die Sitzung ist öffentlich.

Medienberichte

Artikel «Für Kinder sind Eltern das Wichtigste» – PDF (437 KB)
aus dem Bote der Urschweiz vom 22. November 2018

Bilder

Veröffentlicht von

Yvonne Anliker

ist im Vorstand der IG Schwyzer Kinderparlament für die Pflege der Mitgliedschaften und des Netzwerks zuständig.