Wenn Kinder eine Straftat begehen

Es gibt Kinder, denen das Ausmass einer Straftat nicht bewusst ist. Jeder hat vielleicht einmal dem Pultnachbarn, dem Bruder oder anderen Bekannten, Freunden oder Familienmitgliedern etwas gestohlen.

Zum Beispiel einen Radiergummi oder ein paar Bonbons oder sonstige Kleinigkeiten. Aber: Keiner zeigt dich an, wenn du ihm ein Bonbon stibitzt hast. Eine richtige Straftat sieht denn auch anders aus.

Sobald deine Diebeszüge jedoch grösser werden, könnte es einmal zu einem grossen Problem werden. Ab zehn Jahren ist man in der Schweiz nämlich strafbar. Klar, die Strafen sind nicht so extrem, aber je grösser die Straftaten werden, umso grösser werden die Konsequenzen.

Selbst Beihilfe ist strafbar

Nehmen wir einmal an, deine Kumpels wollen einen Adrenalinkick und wollen versuchen, in einem Kiosk etwas zu stehlen. Du willst natürlich cool sein und machst deshalb auch mit. Sie erwischen dich – und da hast du den Salat.

Selbst wenn es zu keiner Anzeige kommt, wird es in deiner Akte vermerkt. Das kann dann bei der späteren Berufswahl zu Problemen führen. Selbst wenn du nur Schmiere stehst, ist das bereits strafbar. Du hättest Beihilfe geleistet und et voilà, du kriegst eine Anzeige oder einen Vermerk in deiner Akte.

Das war nur ein Beispiel von vielen. Eigentlich solltest du ja wissen, was Recht und was Unrecht ist. Falls du noch mehr über Straftaten und deren Konsequenzen erfahren möchtest, kannst du dich auf der Website des Bundes zum Jugendstrafgesetz informieren.

Ich hoffe, ihr geht den richtigen Weg und lasst euch nicht zu Straftaten hinreissen.

Dieser Text wurde von Sabrina Bruhin, Vizepräsidentin der Ratsleitung der Legislatur 2016/17, selbstständig verfasst und wiederspiegelt ihre persönliche Meinung.

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Reporter-Team 2016-17

Milena und Sabrina sind das Reporter-Team der Legislatur 2018/19.